Montag, 31. Oktober 2011

Persönlichkeitsrechte im Internet gestärkt

Persönlichkeitsrechte im Internet gestärkt
Die Verantwortung für Provider wird vom Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 25.10.2011 klar definiert. Betroffene nun besser geschützt. (BGH - Urteil vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 93/10)
Finden sich in einem Blog bei einem Provider Aussagen mit unwahren und ehrenrührigen Inhalt, und meldet sich der Verletzte bei dem Provider mit der Aufforderung diese Inhalte mit unwahrem und/oder beleidigendem Inhalt zu löschen, dann hat der Provider sofort den Blogger zu kontaktieren und diesen innerhalb angemessener Frist zum Nachweis seiner Behauptungen aufzufordern.
Kommt der Blogger dem nicht nach, wird der Eintrag gelöscht.
Gibt der Blogger eine Stellungnahme ab, wird diese dem Verletzten zur Stellungnahme übersandt mit der Aufforderung dies zu entkräften. Kann dies der Verletzte, dann ist der Eintrag zu löschen, ansonsten nicht.
Bei anonymen Beiträgen sind diese sofort vom Provider zu löschen.
Damit ist die vermeintliche Macht der Feiglinge im Netz erheblich eingeschränkt worden.
BGH: „Ein Tätig werden des Hostproviders ist nur veranlasst, wenn der Hinweis so konkret gefasst ist, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptungen des Betroffenen unschwer - das heißt ohne eingehende rechtliche und tatsächliche Überprüfung - bejaht werden kann“.
Insbesondere hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Rechte der unwahren und ehrenrührigen Behauptungen auch in Deutschland geltend gemacht werden können, selbst wenn der Provider seinen Sitz im Ausland hat.
Auch damit hat der Bundesgerichtshof die Rechte der Betroffenen ehrenrühriger und unwahrer Aussagen noch einmal ausdrücklich gestärkt.
Jedoch benötigen wir nun noch eine Möglichkeit, solche Entscheidungen deutscher Gerichte im Ausland auch entsprechend von Amts wegen zuzustellen und damit  vollstrecken zu können.
Erik Millgramm

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